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   BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97   

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https://dejure.org/1998,14684
BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,14684)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1998 - 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,14684)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,14684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Anforderungen an die Darstellung des Tatbestands - Darstellung des Sachstands und Streitstands unter Hervorhebung der gestellten Anträge - Rückforderungsanspruch gegen minderjährige Kinder wegen zu Unrecht gezahlter Leistungen - Darlegung der grundsätzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97
    Ob die Behörde mit der Inanspruchnahme des Hilfeempfängers das Auswahlermessen zwischen den Gesamtschuldnern (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - 8 C 57/91]/9>) im Einzelfall rechtsfehlerfrei ausgeübt hat, wie das Berufungsurteil (S. 9 der Entscheidungsgründe) annimmt, betrifft die rechtliche Würdigung der Umstände des Einzelfalles und verleiht der Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97
    Die Kläger hätten angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der von den Klägern für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.96 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97
    Die Kläger hätten angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der von den Klägern für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.96 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95

    Vertretungsbefugnis von Fachhochschullehrern vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde bereits mit Schriftsatz vom 20. März 1997 von Prof. Dr. B... eingelegt und begründet worden ist, ist hierauf nicht weiter einzugehen, da Prof. Dr. B... weder als Fachhochschullehrer noch als Rechtsbeistand vor dem Bundesverwaltungsgericht vertretungsbefugt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. April 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -
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